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Verkehr

Das Verkehrschaos in der Stadt Luzern ist seit vielen Jahren ein ständiges Ärgernis. Zu Stosszeiten sind viele Stadtteile, vor allem aber das Stadtzentrum, kaum mehr erreichbar. Viele Verkehrsteilnehmer sehen sich deshalb genötigt, auf grossräumige Umfahrungen oder Schleichwegedurch Quartierstrassen auszuweichen.

Heute ist es das erklärte Ziel der Stadtregierung, den motorisierten Individualverkehr in der Stadt auf das Niveau des Jahres 2010(!) zu begrenzen. Dabei wird ausser Acht gelassen, dass allein die Stadtregion Luzern jedes Jahr um etwa 1’800 Personen wächst. Ein entsprechendes Wachstum muss deshalb auch beim Verkehr möglich sein. Denn viele, wie zum Beispiel Handwerker und Lieferanten, sind auch aus beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen.

Der stetige Rückbau von öffentlichen Parkplätzen und verschiedene weitere Massnahmen (Temporeduktionen, Abbiegeverbote, Velostrassen) führen dazu, dass der ständig wachsende Verkehr nicht mehr aufgenommen werden kann.

Zur Erhöhung der Gesamtverkehrskapazität soll nicht nur der öffentliche Verkehr (Bus und Bahn) und der Langsamverkehr (Velo und Fussgänger) eine hohe Priorität erhalten, sondern auch der motorisierte Individualverkehr. 

 

 

 

 

Forderungen

  • In Luzern haben alle Verkehrsteilnehmer den gleichen Stellenwert, die einzelnen Verkehrsarten werden nicht gegeneinander ausgespielt.
  • Durch die Realisierung der beiden Grossprojekte Durchgangsbahnhof sowie Bypass mit Spangen wird das Leistungsvermögen sowohl auf Strasse wie Schiene gesteigert, so dass Innenstadt und Quartiere spürbar vom (Durchgangs-)verkehr entlastet werden.
  • Mit Parkmöglichkeiten (zum Beispiel Parkhäuser Musegg oder Metro) ist der Parkplatzsuch- und Durchgangsverkehr stark vermindert. Parkplatz-Kapazitätsengpässe für Autos wie Reisecars sind dadurch gelöst.
  • Es müssen zusätzliche Parkmöglichkeiten entsprechend des Bevölkerungswachstums geschaffen werden.
  • Der Rotsee als Naherholungsgebiet wird nicht für den Ausbau des ÖV geopfert (keinen Doppelspurausbau Rotsee).
  • ÖV, Langsam- und Fussverkehr werden gefördert, ohne den Automobilverkehr einzuschränken.
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